Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
von Seiten unserer ärztlichen Verwaltung (KV Baden Württemberg) haben wir zuletzt einige Neuerungen mitgeteilt bekommen, die sich aus den Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ergeben haben!
Neu ist die Tatsache, dass die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle 3 Jahre (statt bisher alle 2 Jahre) ab dem 01.09.2019 durchgeführt werden darf.
Zu den Blutuntersuchungen in diesem Rahmen, gehört lediglich die Blutzuckerbestimmung und die Bestimmung der Blutfettwerte.
Einmalig darf jetzt eine Untersuchung zwischen dem 18. und dem 34 Lebensjahr durchgeführt werden, wobei da nur bei vorliegenden Risikoprofil die Blutuntersuchung bzgl. Blutzucker und Blutfette durchgeführt werden darf.
Ebenfalls neu ist die Tatsache, dass auch in Baden-Württemberg jetzt nicht mehr (wie in vielen anderen Bundesländern schon lange) die Impfung gegen Hepatitis A und B von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, lediglich die Grundimpfung gegen Hepatitis B. Falls die sinnvollere Kombinationsimpfung gewünscht wird, muss der Impfstoff und die Impfleistung ab sofort leider privat bezahlt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen diesbezüglich.
Diese Neuerungen haben uns auch überrascht und wir sind leider gezwungen diese umzusetzen.
Ihr Praxisteam